Glossar

Glossar wichtiger GRÜNER Abkürzungen

 


BAG = Bundesarbeitsgemeinschaft

Grüne Arbeitskreise auf Bundesebene. Um hier Stimmrecht zu haben, muss man durch eine LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) delegiert sein.

BDK = Bundesdelegiertenkonferenz

Der mindestens ein Mal jährlich stattfindende Bundesparteitag von Bündnis 90 / Die GRÜNEN. Jeder KV schickt, je nach Größe, Delegierte zur BDK.

BGSt = Bundesgeschäftsstelle

Das Büro des GRÜNEN Bundesverbandes mit Sitz in Berlin. Die BGS betreut Mitglieder, verwaltet Adressen und Finanzen, erteilt Auskünfte, arbeitet dem Bundesvorstand zu, organisiert Bundesgremientreffen, wirkt an der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit und so weiter.

BuVo = Bundesvorstand

Der Bundesvorstand wird auf der BDK (Bundesdelegiertenkonferenz) für zwei Jahre gewählt und besteht aus zwei Sprecher*innen, einer/m Schatzmeister*n, der/dem politischen Geschäftsführer*in und zwei Beisitzer*innen. Der gesamte BuVo ist quotiert, muss also mindestens zur Hälfte aus Frauen bestehen. Der BuVo koordiniert und organisiert die Arbeit der GRÜNEN und vertritt die Partei nach innen und außen.

Delegierte

Von einer Versammlung (z. B. MV) auf zwei Jahre gewählte Vertreter*innen.

EGP = European Green Party

Die Europäische Grüne Partei ist ein Zusammenschluss aus derzeit 35 Parteien aus Mitglieds- und Nichtmitgliedsländern der Europäischen Union.

GA = GRÜNE Alte

Die Grünen Alten vertreten die Interessen der älteren Generation innerhalb und außerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Darüber hinaus bringen sie ihre Erfahrungen in gebündelter Form in das politische und gesellschaftliche Leben ein.

GJ = Grüne Jugend

Die Jugendorganisation von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ihr gehören alle Mitglieder bis 28 Jahren an, man kann jedoch auch Mitglied der GJ sein, ohne Mitglieder der Partei zu sein. Die GJ steht der Partei inhaltlich nahe, agiert jedoch unabhängig und nimmt ihr gegenüber auch kritische Positionen ein.

GO = Geschäftsordnung

Die meisten Gremien wie Bundesvorstände und Landesvorstände geben sich eine Geschäftsordnung, in der die internen Aufgabenverteilung und Abstimmungsverfahren geregelt sind. Geschäftsordnungen regeln Verfahren wie die Art der Sitzungsleitung, die Art und Weise, wie Anträge zu stellen sind und die Zulässigkeit von Geschäftsordnungsanträgen.

GO-Antrag = Geschäftsordnungsantrag

Ein Antrag, der durch das Heben beider Arme auf einer Gremiensitzung gestellt wird und nicht den Inhalt, sondern die Form der Debatte zum Thema hat. Beantragt werden können unter anderem der Schluss der Redeliste, sofortige Abstimmung, Vertagung, Vorschläge zum Verfahren oder auch Einfügung eines weiteren Tagesordnungspunktes.

KMV = Kreismitgliederversammlung

Versammlung aller Mitglieder des jeweiligen Kreisverbands.

KV = Kreisverband

In jedem Kreis und im Regionalverband gibt einen Grünen Kreisverband, insgesamt 6 in Saarland.

LAG = Landesarbeitsgemeinschaft

Grüne „Arbeitskreise“ auf Landesebene. Jedes Mitglied kann an den LAG-Treffen teilnehmen.

LaVo = Landesvorstand

Der Landesvorstand der GRÜNEN Saarland wird vom LPT für die Dauer von zwei Jahren gewählt und besteht aus dem geschäftsführenden Landesvorstand (die beiden Vorsitzenden, politische Geschäftsführung, Schatzmeister:in) und 4 weiteren Mitgliedern. Aufgabe des Landesvorstandes ist es, den Landesverband nach außen hin zu vertreten und die laufenden Geschäfte zu führen.

LPT = Landesparteitag

Der mindestens einmal jährlich stattfindende Landesparteitag von Bündnis 90/Die GRÜNEN Saarland.

LGS = Landesgeschäftsstelle

Geschäftsstelle der GRÜNEN Saarland in der Bahnhofstraße 36, 66111 Saarbrücken

LPR = Landesparteirat

LV = Landesverband

In allen Bundesländern gibt es Landesverbände der GRÜNEN. Diese sind autonom, müssen aber z. B. die Regelungen in der Bundessatzung akzeptieren. Wer Mitglied in einem Landesverband wird, ist damit automatisch Mitglied im Bundesverband.

MdB Mitglied des Bundestags

MdEP = Mitglied des Europaparlaments

MdL = Mitglied des Landtags

KMV = Kreismitgliederversammlung

Das höchste beschlussfassende Organ der Saarbrücker GRÜNEN. Jedes Mitglied ist stimmberechtigt. Hier werden Beschlüsse gefasst, Vorstände und Delegierte gewählt und die Kandidatenlisten bei anstehenden Wahlen aufgestellt.

OV = Ortsverband

Kleinste Untergliederung von Bündnis 90/DIE GRÜNEN.

Protokoll

Über die Sitzungen aller Organe der GRÜNEN werden Protokolle angefertigt. Jedes Mitglied hat das Recht, diese Protokolle einzusehen.

Quote

Die Satzung der GRÜNEN legt fest, dass alle Ämter quotiert sind, d.h., dass mindestens die Hälfte aller Plätze eines Gremiums von Frauen besetzt sein muss. Ausnahmen von der Quotierung sind nur durch ein Frauenvotum möglich, d. h. die auf der wählenden Versammlung anwesenden Frauen entscheiden mit Mehrheit, einem Bruch der Quotierung zuzustimmen.

Rechnungsprüfer*innen

Zwei Rechnungsprüfer*innen werden von der MV für zwei Jahre gewählt und überprüfen in der Regel einmal im Jahr Rechenschaftsbericht und Buchhaltung des Kreisverbands.

Redeliste

Bei größeren Veranstaltungen und Gremiensitzungen führt das Präsidium eine Redeliste, d. h., wer sich meldet, kommt in der Reihenfolge der Meldungen zu Wort. Redelisten sind bei den GRÜNEN generell quotiert, d. h., das abwechselnd eine Frau und ein Mann reden sollen. Wenn sich nicht genügend Frauen melden, kommen Frauen später zuerst dran.

Satzung

Die Satzung legt den formalen Aufbau der GRÜNEN und die Aufgaben der einzelnen Gremien fest. Alle Kreisverbände und die meisten Ortsverbände haben eine eigene Satzung. Ergänzt wird die Satzung durch verschiedene Ordnungen, etwa die die Geschäftsordnung oder die Beitrags- und Finanzordnung.

TO = Tagesordnung

Muss zu Beginn jeder Mitgliederversammlung von den Mitgliedern bestätigt werden.

TOP = Tagesordnungspunkt

 

Demoseite "Grün Neu Denken" von LENZGALLE.

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