Beitrags- und Kassenordnung
§1 Beitragsanteile
Die Ortsverbände führen einen Teil der Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen an den Kreisverband ab. Der Betrag errechnet sich nach folgenden gestaffelten Sätzen. Maßgeblich ist der Mitgliederbestand am Monatsende.
– Die ersten 1 bis 30 Mitglieder eines Ortsverbandes: 1 EUR pro Mitglied
– Mitglied 31 bis 50: 1,50 EUR pro Mitglied
– Mitglied 51 bis 70: 2 EUR pro Mitglied
– Ab Mitglied 71: 2,50 EUR pro Mitglied
§2 Sonderbeiträge
(1) Die Sonderbeiträge des Kreisverbandes für Amts- und Mandatsträgerinnen und –träger von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden – rückwirkend ab Januar 2020 (einschließlich) gemäß § 3 Abs. 5 Satz 2 Landessatzung wie folgt festgesetzt:
a) Der an den Kreisverband zu leistende Sonderbeitrag für Mitglieder der Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken beträgt 40,- € monatlich.
b) Der an den Kreisverband zu leistende Sonderbeitrag für Mitglieder des Stadtrats der Landeshauptstadt Saarbrücken beträgt 40,- € monatlich.
c) Der an den Kreisverband zu leistende Sonderbeitrag für Mitglieder des Stadtrats Völklingen beträgt 15,- € monatlich. Von Mitgliedern der Bezirks- und Ortsräte sowie der übrigen Stadt- und Gemeinderäte im Regionalverband Saarbrücken wird ein Sonderbeitrag nicht erhoben.
d) Der an den Kreisverband zu leistende Sonderbeitrag für hauptamtliche Beigeordnete der Landeshauptstadt Saarbrücken beträgt 400,- € monatlich, für Bürgermeister*innen 500,- € monatlich.
e) Der an den Kreisverband zu leistende Sonderbeitrag für ehrenamtliche Beigeordnete des Regionalverbandes Saarbrücken beträgt – zusätzlich zu dem Sonderbeitrag gemäß Buchstabe a) – weitere 40,- € monatlich.
(2) Diese Sonderbeiträge des Kreisverbandes werden mit Blick auf die jeweilige Aufwandsentschädigung bzw. Grundvergütung pauschal erhoben. Sie sind insbesondere unabhängig von der Anzahl und Art der jeweiligen Ausschuss- und Aufsichtsratssitze etc. sowie einem Fraktionsvorsitz. Etwaige Sonderbeiträge der Ortsverbände bleiben davon unberührt.
§3 Inkrafttreten
Die Änderungen der Beitrags- und Kassenordnung wurden auf der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Saarbrücken am 08.05.2022 verabschiedet und treten rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.
Änderungen rückwirkend zum 01.01.2025 beschlossen am 07. Februar 2025 in Saarbrücken